Jeder Teilnehmer muss seine „allgemeine Schwimmtauglichkeit“ nachweisen. Dieser Nachweis ist für Erwachsene 5 Jahre gültig, für Jugendliche bis 17 Jahre wird er einmalig benötigt. 

 

Zum Nachweis der Schwimmfähigkeit gibt es folgende Varianten:
 

  • Bestehen einer Schwimmprüfung im Rahmen des Deutschen Sportabzeichens   mit mindestens Bronze-Anforderung

  • 15 Minuten Dauerschwimmen (auch im Freiwasser möglich)

  • Kinder bis 11 Jahre 50 Meter Schwimmen ohne Zeitbegrenzung

  • Kinder ab 12 Jahren schwimmen 200 Meter in maximal 11 Minuten

  • Abgabe des Deutschen Jugendschwimmabzeichens mindestens in Bronze

  • Abgabe des Deutschen Schwimmabzeichens in mindestens Silber

  • Abgabe des Sportspezifischen Leistungsabzeichens der Langstreckengruppe (DLRG)

  • Vorlage des Deutschen Triathlon-Abzeichens

  • Verleihung des Deutschen Fünfkampfabzeichens

  • Überreichung des Leistungsabzeichens Flossenschwimmen

Ein vorgelegtes Abzeichen muss im Jahr der Sportabzeichenprüfung ausgestellt worden sein!

 

Die im Jahr 2024 von Erwachsenen abgelegten Schwimmprüfungen für das Deutsche Sportabzeichen werden bis einschließlich 2028 als Nachweis anerkannt, die von Jugendlichen bis einschließlich zum vollendeten 17. Lebensjahr. Zum Nachweis einfach das unten stehende Formular ausdrucken und die geforderte Leistung vom Prüfer/Schwimmmeister bestätigen lassen!

Nachweis Schwimmfähigkeit